Für die Geschäftsbeziehung RANG & NAMEN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Kohlmüller, mit Sitz Reichsstraße 32, 09112 Chemnitz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB erkennen wir nicht an, diese werden auch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Teilnehmer, die über ihren Arbeitgeber an den Seminaren oder Coachings teilnehmen, sind keine Verbraucher, denn nicht sie selbst sind Vertragspartner des Veranstalters, sondern ihr Arbeitgeber.
2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages sind die in schriftlichen Angeboten des Auftragnehmers geäußerten Leistungen zu den angegebenen Preisen.
Der Vertrag kommt erst durch die Übermittlung seines Auftrages in Form einer Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Spätestens bei Lieferung der Ware oder der Dienstleistung oder einer Auftragsbestätigung wird der Vertragstext (bestehend aus unterschriebenem Angebot und AGB) für beide Seiten bindend. Die Übersendung der Rechnung gilt auch als Auftragsbestätigung.
3 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und sind, soweit nichts anderes schriftlich geäußert wird, Nettopreisangebote zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn die Lieferung ab drei Monate nach Auftragsbestätigung erfolgt. Dies trifft insbesondere zu, wenn sich die Marktpreise für Material erhöhen und/oder gesetzliche sowie tarifliche Lohnerhöhungen der mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter wirksam werden. Bei offenkundigen Rechen- oder Druckfehlern in den Preislisten, Angeboten und Rechnungen des Auftragnehmers oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behält dieser sich vor, die Differenzbeträge nachzufordern.
Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Regelung kommuniziert.
Die Vergütung von Dienstleistungen ist nach Erbringung, die von Werken bei Werksverträgen nach Ablieferung fällig. Erfolgt die Erbringung über mehrere Monate, werden monatliche Teilrechnungen abgerechnet. Bei Erstellung und Ablieferung eines Werkes in Teilen ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist bei Auftragswerten über 3.000,00€ netto zum Zeitpunkt der Beauftragung eine erste Anzahlung in Höhe von 25% fällig.
Enthält der Auftrag mehr als 25% Leistungen Dritter, ist der Auftragnehmer zusätzlich zur Abrechnung einer Vorauszahlung berechtigt, maximal in Höhe dieser Drittleistungen.
Der Auftragnehmer kann im Falle des Zahlungsverzugs von Teilabrechnungen die weitere Auftragsdurchführung vom Eingang der Teilabrechnungen abhängig machen.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, und das auch nur aus Ansprüchen unmittelbar aus diesem Vertrag.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt ist.
Kommt der Auftraggeber länger als 4 Wochen in Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, auch ohne Mahnungen Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszins zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt ebenfalls vorbehalten.
4 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden & Abnahme
Der Kunde benennt für die Vertragsdurchführung mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Möglichkeiten und Befugnissen ausgestattet ist.
Wird eine (Teil-)Projektleistung, welche vom Auftragnehmer schriftlich als (Teil-)Abnahme bezeichnet wurde, länger als 28 Kalendertage vom Auftraggeber nicht abgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die (Teil-)Leistung abzurechnen und fällig zu stellen (Annahmeverzug nach §293ff. BGB).
Eine Abnahme liegt vor, wenn der Auftraggeber dies schriftlich äußert oder nach 28 Kalendertagen ohne schriftliche Äußerungen seitens des Auftraggebers. Äußert der Auftraggeber einen gewünschten Projektstopp, ist er mit gleicher Frist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen.
Liefert der Auftraggeber projektrelevante Zulieferungen später als 28 Kalendertage ab schriftlicher Anforderung durch den Auftragnehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilleistungen abzurechnen und Projektverzugskosten von 150,00€ monatlich zu berechnen. Ein solcher Zulieferverzug bewirkt, dass verbindlich vereinbarte Liefertermine ihre Verbindlichkeit verlieren.
Nur abgenommene Werke werden in den Verfügungsbereich (Domain und Webhosting des Auftraggebers oder Übergabe auf einem Datenträger) des Auftraggebers transferiert.
Änderungswünsche vom Auftraggeber nach einer Abnahme sind kostenpflichtig, innerhalb der Leistungserbringung sind bis zu 2 Korrekturschleifen im Angebotspreis enthalten.
Für die vom Auftraggeber überlieferten Medien (Texte, Bilder, Videos, Whitepapers) obliegt es dem Auftraggeber, die Rechte daran zu erwerben oder sicherzustellen. Wird dieser Umstand im Projektverlauf nicht extra erwähnt, erklärt der Auftraggeber, dass die Nutzungsrechte der urheberrechtlich relevanten Medien bei ihm liegen oder bezahlt sind und stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die datenschutzrechtliche Prüfung und Einbindung in das Auftraggeber-Datenschutzkonzept übernimmt der Auftraggeber selbst. Der Auftraggeber gewährleistet, dass kundenseitig gestellte Software datenschutzkonform ist.
Für eine korrekte Ausführung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist es auftragsbezogen nötig, dem Auftragnehmer Admin- oder Schreibrechte für Webdienste zur Verfügung zu stellen. Für Webseiten- und Shoperstellung sind das Zugänge zum Webhostingaccount und Admin-Zugang zum Shop oder CMS, für SEO-Leistungen sind das Zugänge zum Webcontrolling-Account, der Google-Search-Console und für SEA-Leistungen die Zugänge zum Werbekonto der beauftragten Plattform.
5 Nutzungsrechte
An allen Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Layouts und Webdesigns sowie etwa zur Verfügung gestellter Daten werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.
Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt der Auftragnehmer ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. Die Nutzungsrechteeinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslagen oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen.
Alle Rechte sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. Die Rechteeinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vertragsgegenständliche Webseiten, Shops oder Dienstleistungsergebnisse auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Auftragnehmer umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen verlangen, dass er nicht mehr als Schöpfer genannt wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht, im Impressum des Auftraggebers einen Hinweis in Form eines Satzes und einer Verlinkung auf seine Webseite zu integrieren.
Wenn nicht vom Auftraggeber schriftlich widersprochen wird, darf der Auftrag mit Nennung der Firma des Auftraggebers als Referenz in der PR des Auftragnehmers genannt werden.
Der Auftragnehmer kann nach schriftlicher Absprache Domains für den Auftraggeber registrieren. Der Domaininhaber ist dabei der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt dabei keine Gewähr für die Nichtverletzung von Rechten Dritter (Namens-, Marken- oder Titelrechte) sowie die Verfügbarkeit der gewünschten Domain.
6 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse 12 Monate.
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
Für Mängel an der Funktionsfähigkeit einer Webseite oder eines Onlineshops nach dem Stand der Technik haftet der Auftragnehmer grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet er nicht.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Der Auftraggeber hat die erstellten Arbeitsergebnisse abzunehmen und auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen 14 Kalendertagen, verborgene Mängel innerhalb eines Jahres ab Entdeckung bzw. Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht sowie ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Webseite oder des Onlineshops beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Webseite entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Rechtsverstöße nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte und daher seine Aufklärungspflichten verletzt hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung von Werken oder Dienstleistungsergebnissen. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, wenn diese bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Erfüllungsort ist Reichsstraße 32, 09112 Chemnitz.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder Vertragslücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten.
Ist der Auftraggeber ein kaufmännischer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vereinbart. Dies gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge“ sowie des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ wird ausgeschlossen.